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Reform der Energieeffizienzklassen: Neue Stromeffizienzklassen von A bis G

Nach den sehr langen Verhandlungen haben sich die Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten nun darauf geeinigt, das bisherige System der Energieeffizienzklassen zu reformieren.

Die Reform der Stromeffizienzklassen betrifft auch Elektrogeräte wie Gefrierschränke, Gefriertruhen, Kühlschränke oder Kühl- und Gefrierkombinationen. Denn auch diese werden mit einer Kennung (Energie-Label) auf ihre Stromeffizienz hin ausgezeichnet.

Bisher wurden neue Effizienzklassen besser als A mit zusätzlichen Pluszeichen gekennzeichnet, namentlich A+, A++ und A+++. Dies wird sich nun ändern. Bis Ende des Jahres 2011 waren Gefrierschränke, Gefriertruhen, Kühlschränke oder Kühl- und Gefrierkombinationen mit Energielabeln ausgezeichnet, die mit der Klassifizierung A nach oben begrenzt waren. Effizientere Geräte wurden in den Folgejahren mit dem bereits benannten A+, A++ oder A+++ ausgezeichnet. Seit dem Juli des Jahres 2012 darf der Handel keine Neugeräte mehr ins Programm nehmen, die eine geringere Energieeffizienzklasse als A+ besitzen.

Was spart eine hohe Energieeffizienzklasse?

reform Energieeffizienzklassen A bis G

Die Skala A bis G, welche die Europäische Union nun mit der Reform der Energieeffizienzklassen wieder einführt – die Kennzeichnung A steht für die beste Energieeffizienz und die Kennung G ist die schlechteste Energieeffizienzklasse.

Die Effizienzklasse auf der Kennung des Haushaltsgeräts zeigt den Stromverbrauch im Verhältnis zur Größe des jeweiligen Gerätes aus. So lassen sich beispielsweise mit einem Gefriergerät der Energieeffizienzklasse A+++ gegenüber einem vergleichsweise großen älteren Gefriergerät 50 Euro und mehr an Stromkosten jedes Jahr einsparen.

Neugeräte der Stromeffizienzklasse A+ sparen im Vergleich dazu gerade mal halb so viel Stromkosten ein, also rund 25 Euro p.a..

Verbraucherschützer kritisieren seit langem die bei Konsumenten erzeugte Verwirrung mit den unterschiedlichen „A“ Kennzeichnungen.

Künftig sollen die Haushaltselektronikgeräte nun nicht mehr mit den verwirrenden Bezeichnungen wie A+, A++ und A+++  gekennzeichnet werden, sondern mit Bezeichnungen der Skala A bis G. Dabei müssen Neugeräte einen Kennwert zwischen A bis D erreichen. Es ist die Anknüpfung auf die ursprüngliche und bewährte Skala A bis G, welche die Europäische Union nun wieder einführt. Die Kennzeichnung A steht für die beste Energieeffizienz und die Kennung G ist die schlechteste Energieeffizienzklasse.

Was bringt die neue Einteilung der Energieeffizienzklassen

Die Energiewende fordert insbesondere in Deutschland bereits ihren Tribut. Im Jahr 2014 gaben die privaten Haushalte in Deutschland fast 70 Mrd. Euro für Strom, Gas und andere Energieträger aus. Das entspricht einem gigantischen Anteil von 7% an den kompletten Konsumausgaben.

Die europäische Kommission rechnet jährlich mit einer durchschnittlichen Stromkostenersparnis einer Familie von rund 15 Euro. Namentlich durch die bessere Transparenz der Neuregelung. Durch das neue Kennzeichnungssystem will die EU-Kommission Stromeinsparungen von rund 200 Terrawattstunden bis zum Jahr 2030 erreichen. Mit den deutschen Stromkosten für Verbraucher entspricht das über 66 Billionen Euro. Als Zahl sieht das so aus: 66.000.000.000.000 Euro. Eine beachtliche Summe, die aber zunächst durch Mehrausgaben für neuere Gerät durch die Konsumenten finanziert wird.

Denn die oftmals vorgebrachte Begründung für die Nichtanschaffung eines energieeffizienten Gerätes ist, dass der Energieaufwand für die Herstellung eines neuen Gerätes hoch ist.

Der europäische Richtlinien- und Gesetzgeber führt dementsprechend an, das sich dieser Mehraufwand an Energie nach ein bis zwei Jahren der Nutzung des Gerätes durch die Einsparung an Energie entsprechend kompensiert.

Wann kommen die neuen Effizienzklassen A bis G

Nach der nun formalen Zustimmung des Parlaments und der Mitgliedstaaten der europäischen Union kann die Neuregelung jetzt in Kraft treten. Für Elektrogeräte wie Gefrierschränke, Gefriertruhen, Kühlschränke, Kühl- und Gefrierkombinationen, Lampen und Fernseher soll die neue Regelung ab dem Jahr 2020 gelten. Andere Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Heizungen und Boiler, werden erst seit dem Jahr 2015 mit Effizienzklassen wie Elektrogeräte gekennzeichnet.  Die Geräte sollen daher erst nach dem Jahr 2030 mit den neuen Energielabeln ausgezeichnet werden.

Die neuen Regelungen kommen nach langer Diskussion, denn es gab viele Streitpunkte. So war lange Zeit die Regelung zur Pflicht der Hersteller umstritten, dass technische Daten in einer Datenbank hinterlegt werden müssen. Diese neue EU-Datenbank für alle kennzeichnungspflichtigen Haushaltsgeräte wird nun zentralisiert eingeführt.


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